2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VGH München: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist (abgelehnt), Verschulden einer Büromitarbeiterin, Organisationsmängel, Verursachungsbeitrag des Verwaltungsgerichts;, Beschwerde auch unzulässig wegen zusätzlicher Versäumung der Begründungsfrist.
Beschluss vom 09.09.2024 – 24 CS 24.1379
VGH München: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (abgelehnt), Verschulden einer Büromitarbeiterin, Fristenkontrolle durch den Bevollmächtigten
Beschluss vom 15.09.2025 – 20 CS 25.1550